Jan Weyand
Demokratischer Nationalismus?
Nationalismus und Demokratie sind zwei politische Prinzipien, deren
prinzipielle Verträglichkeit im 19. Jahrhundert lange außer
Frage stand. Die deutsche Einigungsbewegung war wesentlich eine liberaldemokratische
Bewegung. Im Kern antidemokratisch ist der deutsche Nationalismus erst
nach der Reichsgründung durch Bismarck gewesen.1 Infolge des Nationalsozialismus
schien die Vereinbarkeit von Nationalismus und Demokratie grundsätzlich
zerstört. Dieser Gegensatz der beiden Prinzipien hat sich mit der Wiedervereinigung
aufgelöst. Heinrich-August Winkler z. B. bemerkt dazu: „Einheit und
Freiheit waren wieder, wie vor der Reichsgründung, die zwei Seiten
einer Medaille.“ (Winkler 1993: 73) Ähnlich heißt es im Vorwort
eines anderen Sammelbandes zum Thema aus dem Jahr 1991, dass mit der Wiedervereinigung
Nation und Demokratie wieder zusammengefallen seien (Wildemann 1991: 7).
In diese Zeit fällt auch die Debatte darüber, was die
Einheit der Deutschen eigentlich ausmacht. Dabei standen sich zwei grundsätzliche
Positionen gegenüber: nach der einen stiftet der gemeinsame Bezug
auf eine demokratische politische Verfassung Einheit, nach der anderen
ist diese Einheit vorpolitisch durch gemeinsame Kultur und Geschichte begründet.
Die Auseinandersetzung blieb unentschieden. Heute wird in der politischen
Debatte die eine Position vor allem von der SPD, die andere vor allem
von der Union vertreten. Die letzten 10 Jahre haben aber gezeigt, dass
die Einschätzung, Demokratie und Nationalismus seien vereinbar bzw.
„zwei Seiten einer Medaille“, so nicht zu halten ist. Insbesondere der
von der Union vertretene Nationalismus ist in einem zentralen Punkt undemokratisch.
Ich werde diese undemokratische Implikation des von der Union selbst
so genannten „demokratischen Nationalbewusstseins“ im Folgenden exemplarisch
entwickeln. Dazu werde ich in einem ersten Schritt die beiden Grundformen
von Nationalismus vorstellen und ihr Verhältnis zur Demokratie untersuchen.
In einem zweiten Schritt werde ich einzelne Passagen aus einer Rede von
Friedrich Merz analysieren.
1.
Nationalismus ist nach einer geläufigen, von Ernest Gellner
geprägten Definition ein politisches Prinzip, das die Übereinstimmung
von Staat und Nation fordert (Gellner 1991: 8). Diese Forderung setzt
einen Unterschied zwischen Staat und Nation voraus. Anders als beim Begriff
Staat ist der Bedeutungsinhalt von Nation bisher nicht präzise bestimmt.
Auch die in den letzten Jahren vorherrschende Definition von Benedict
Anderson, Nation sei eine als souverän und begrenzt vorgestellte Gemeinschaft
(Anderson 1988: 15), ist jüngst und erneut von Anthony Smith einer
Kritik unterzogen worden (Smith (1998: 131 ff). Einigkeit besteht hingegen
über ein unverzichtbares Element eines jeden Begriffs von Nation.
Jede Vorstellung von Nation enthält ein Inkulsionskriterium,
ein Kriterium, das bestimmt, wer dazu gehört.2 Das Kriterium ist zugleich
ein Ausschlusskriterium, d. h. es bestimmt, wer nicht dazu gehört.
Das Kriterium selbst ist mehr oder weniger variabel; insbesondere in
Deutschland ist der Begriff der Kultur- oder Sprachnation gängig.
Die Menschengruppe, die durch das Kriterium als Gruppe von anderen Gruppen
unterschieden ist, wird gewöhnlich als Volk bezeichnet. Der Begriff
Volk hebt stärker auf die Menschengruppe ab, der Begriff Nation
stärker auf den spezifischen Unterschied dieser Gruppe von anderen
Gruppen und auf die politische Souveränität dieser Gruppe. Wenn
unter Nationalismus die politische Forderung nach der Übereinstimmung
von Staat und Nation verstanden wird, dann lautet die trinitarische Formel
des Nationalismus: „Volk = Staat = Nation“ (Hobsbawm 1992: 34).
Die inhaltliche Ausformulierung dieser Formel hängt wesentlich
davon ab, was im jeweiligen Fall unter Volk und Nation verstanden wird.
Idealtypisch lassen sich im europäischen Nationalismus zwei Grundmuster
unterscheiden. Friedrich Meinicke hat dafür die Begriffe Staatsnation
und Kulturnation geprägt. Der Unterschied bezieht sich auf das
Verhältnis von Staat und Nation.
Bei einer so genannten Staatsnation ist das einheitsstiftende
Prinzip, also das, was die eigene Gruppe von allen anderen Gruppen unterscheidet,
der gemeinsame Bezug auf eine gemeinsame Verfassung. In diesem Fall sind
die Begriffe Volk und Nation auf der einen Seite und Staat auf der anderen
Seite Wechselbegriffe. Sie verweisen direkt aufeinander, keiner der
Begriffe kann ohne den anderen bestehen. Exemplarisch für diesen
Fall steht Frankreich. Das Kriterium der Zugehörigkeit zur französischen
Nation war in einer kurzen Zeitspanne nach der großen Französischen
Revolution einfach bestimmt: Franzose war, wer sich mit der Verfassung
des neuen französischen Staates identifizierte. Der historische Grund
für dieses Muster liegt in der revolutionären Entstehung des
neuen Staates. Abbé Sieyès etwa hat in einer berühmten
Rede auf die Frage, was eine Nation sei, 1789 geantwortet: „Eine Gesellschaft,
welche unter einem gemeinschaftlichen Gesetz lebt und durch ein und dieselbe
gesetzgebende Versammlung vertreten wird“ (Sieyés 1994: 37). „Gemeinschaftliches
Gesetz“ meint, dass das Gesetz für alle Staatsangehörigen ohne
Unterschied gleich gilt. „Ein und dieselbe gesetzgebende Versammlung“ bezieht
sich auf die politische Organisation der Gesellschaft. Die gesetzgebende
Versammlung soll die politische Vertretung der gesamten Gesellschaft
sein, sie soll nicht nur einzelne gesellschaftliche Gruppen vertreten
und auch wirklich gesetzgebend sein. Dieser Nationenbegriff ist in seinem
Ursprung demokratisch, revolutionär und politisch. Demokratisch,
weil er die politische Beteiligung der ganzen Gesellschaft fordert, revolutionär,
weil er auf die Abschaffung des feudalen Herrschaftssystems gerichtet
ist. Politisch schließlich ist dieser Nationenbegriff, weil, wie
Sieyès sagt, das von der gesetzgebenden Versammlung gegebene „Gesetz
selbst“ (Sieyés 1994: 37) als das einheitsstiftende Prinzip begriffen
wird.
Im Unterschied dazu wird bei einer so genannten Kulturnation Einheit
nicht durch eine Verfassung, sondern durch eine vorpolitische Größe
gestiftet, normalerweise Kultur, Sprache oder Abstammung. Volk, Nation
und Staat sind hier keine wechselseitig aufeinander bezogenen Begriffe.
Sie stehen vielmehr in einem Verhältnis von Grund und Folge.
Auf der Grundlage einer vorpolitischen Einheit ergibt sich die Forderung
nach einer politischen. Die Parole lautet: `Weil wir ein Volk sind, wollen
wir einen Staat´. Dieses Grundmuster von Nationalismus ist das historisch
überwiegende. Es durchzieht nicht nur die deutsche Geschichte, sondern
ist aktuell auch weit verbreitet. Die Albaner argumentieren auf dieser
Grundlage, die Serben übrigens auch, außerdem die meisten separatistischen
Bewegungen in Europa, z. B. die Basken.
Das zweite Grundmuster, also die Begründung eines Nationalstaates
aus einer vorpolitischen Einheit, ist auch das aggressivere. Das hängt
damit zusammen, dass sich die beiden Grundmuster wesentlich in ihrem
Verhältnis zur Demokratie unterscheiden. Bei der Konstruktion gesellschaftlicher
Einheit durch eine demokratische politische Verfassung heißt Identifikation
mit der Nation auch Identifikation mit einer politischen Verfassung,
die die politische Partizipation der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
garantiert. Darin besteht die Substanz des Nationenbegriffs von Sieyès.
In diesem Sinne hat Ernest Renan Nation als ein „Plebiszit“ begriffen,
„das sich jeden Tag wiederholt“ (Renan 1995: 57).
In Demokratien ist der zentrale Modus politischer Partizipation
die Wahl. Damit Staatsbürgerinnen und –bürger überhaupt
zwischen den Vorstellungen konkurrierender politischer Parteien unterscheiden
und auf dieser Grundlage entscheiden können, müssen sie mündig
sein, d. h. sich selbst und die Welt, in der sie leben, verstehen und
beurteilen können. Mündigkeit setzt politische Bildung, politische
Bildung setzt demokratische Freiheitsrechte, etwa Meinungsfreiheit und
Versammlungsfreiheit voraus. Vollzieht sich also die Konstruktion gesellschaftlicher
Einheit durch Identifikation mit einer demokratischen Verfassung, dann
ist darin zwingend ein demokratisches Moment enthalten.
Dies Moment ist Bestandteil einer Paradoxie, die man die Paradoxie
des Verfassungspatriotismus nennen kann. Sie folgt aus der inneren Logik
des Verfassungspatriotismus, diese wiederum aus der partikularen historischen
Entstehung des bürgerlichen Staates. Mit Paradoxie meine ich folgendes:
Der Begriff der Mündigkeit ist, wie überhaupt jeder Begriff
politischer Aufklärung, universalistisch, d. h. er unterscheidet
nicht zwischen einzelnen Gruppen, etwa Deutschen und Franzosen, sondern
ist auf Menschen überhaupt bezogen. Jeder Nationalstaat ist aber partikular,
ein Staat neben anderen. In ihm wird Mündigkeit nicht als menschliche
Qualität, sondern als Qualität der Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger vorausgesetzt. Deren Einheit lässt sich nicht universalistisch
begründen. Eine universalistische Begründung muss gerade das
Spezifische, das, was diese Einheit von anderen Einheiten unterscheidet,
ignorieren. In einer universalistischen Perspektive lässt sich nur
das Gemeinsame etwa von Deutschen, Franzosen und Senegalesen fassen, nicht
der Unterschied. Weil jeder Verfassungspatriotismus aber partikular, auf
eine bestimmte Verfassung im Unterschied zu anderen Verfassungen gerichtet
ist, muss zur Begründung des spezifischen Unterschieds etwas hinzukommen,
das die Einheit einer Gruppe von Menschen von anderen Gruppen unterscheidet.
Weil das nicht aus den universalistischen Voraussetzungen des Verfassungspatriotismus
begründet werden kann, rekurriert auch der Verfassungspatriotismus
auf den vorpolitisch begründeten Nationalismus. Bei Ernest Renan, der
Nation als ein „geistiges Prinzip“ versteht, etwa heißt es: „Wir haben
gesehen, was nicht genügt, um ein solches geistiges Prinzip zu schaffen:
Rasse, Sprachen, Interessen, religiöse Verwandtschaft, Geographie, militärische
Notwendigkeiten. Was also braucht es? (...) Eine heroische Vergangenheit,
große Männer, Ruhm (ich meine den wahren) – das ist das soziale
Kapital, auf dem man eine nationale Idee gründet. Gemeinsamer Ruhm in
der Vergangenheit, ein gemeinsames Wollen in der Gegenwart, gemeinsam Großes
vollbracht zu haben und weiter vollbringen zu wollen – das sind die wesentlichen
Voraussetzungen, um ein Volk zu sein“ (Renan 1995: 56). Das, was eine Menschengruppe
als Menschengruppe auszeichnet, ist demnach ihre gemeinsame Geschichte.
Nach Renan lässt sich zu jedem gegenwärtigen Zeitpunkt
ein vergangener Zeitpunkt finden, in dem das Substrat der Nation, das Volk,
bestanden hat. Nach dieser Konstruktion ist die Gemeinsamkeit des Volkes
nicht durch eine geschichtliche Tat begründet, sie ist vielmehr
immer schon gegeben. Diese ursprungsmythologische Konstruktion
ist zwingend, weil aus universalistischen Prämissen die Partikularität
genau dieser Menschengruppe im Unterschied zu anderen Menschengruppen nicht
zu begründen ist.
Die universalistischen Voraussetzungen des Verfassungspatriotismus
geraten daher in Konflikt mit ihrer partikularen Einlösung, nämlich
der Beschränkung politischer Freiheitsrechte auf Angehörige
eines bestimmten Staates. Darin steckt ein undemokratisches Moment. Einerseits
wird der Begriff der Demokratie an Mündigkeit, der Begriff der Mündigkeit
an den Begriff menschlicher Freiheit gebunden, andererseits wird ein Teil
der Mündigen von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen,
weil er nicht dazu gehört. Wer Verfassungspatriotismus fordert, fordert
einen Partikularismus auf universalistischer Grundlage. Das Paradox läßt
sich exemplarisch an Dolf Sternberger, der den Begriff Verfassungspatriotismus
geprägt hat, studieren. Bei der Erörterung, was Verfassungspatriotismus
bedeutet, rekurriert er zunächst auf eine radikal aufklärerische
Position, wie sie von einem Schriftsteller, Thomas Abbt, vertreten wurde.
Diese Position wird in folgenden Worten zusammengefasst: In einem „verfassungspolitischen
Vaterlandsbegriff“ sei „einzig von den Gesetzen des Staates und von der
Freiheit der Person die Rede“ (Sternberger 1990: 22). Nach der politischen
Philosophie der Aufklärung, wie sie meines Erachtens am konsequentesten
und klarsten bei Kant formuliert wird, ist dieser Staat ein Weltstaat,
sein Bürger ein Weltbürger (Kant 1973). Ein solches „vornationalistisches
Verständnis“ von Patriotismus will Sternberger auf die damalige Bundesrepublik
beziehen, indem er ihm einen neuen, zeitgemäßen Sinn gibt. Dazu
werden „wir .. gewiß auch ein Element natürlicher Heimatlichkeit
wieder einführen, das .. in dieser radikal rationalen Bestimmung gänzlich
vermisst wird“ (Sternberger 1990: 23). Dieses nicht-rationale „Element“
ist exakt der vorpolitische begründete Nationenbegriff, in Sternbergers
Worten: „geschichtliche Überlieferung, ausgebildete Sprachkultur,
dichtere ethnische Zusammengehörigkeit“ (Sternberger 1990: 30)
In diesem Punkt, bei der Begründung des einheitsstiftenden
Moments eines partikularen Staates, treffen sich Verfassungspatriotismus
und vorpolitisch begründeter Nationalismus im Rückgriff auf
eine vorstaatliche Einheit des Volkes. Das heißt, diese beiden
Formen von Nationalismus sind nicht grundsätzlich verschieden, ihre
oft unterstellte Gegensätzlichkeit ist in einem Punkt eine Fiktion.3
Um die Einheit des Partikularen zu begründen, muss der Verfassungspatriotismus
auf den vorpolitisch begründeten Nationalismus zurückgreifen.
Deshalb ist es auch problematisch, den vorpolitisch begründeten Nationalismus
aus der Perspektive des Verfassungspatriotismus zu kritisieren. Jürgen
Habermas hat das Paradox und den dadurch bedingten Bezug des Verfassungspatriotismus
auf den vorpolitisch begründeten Nationalismus in der Schrift Die
Einbeziehung des Anderen herausgearbeitet (Habermas 1999: 138 ff).
Dies identische Moment darf aber über den wesentlichen Unterschied
der beiden Grundmuster von Nationalismus im Verhältnis zur Demokratie
nicht hinwegtäuschen.
Das dem Verfassungspatriotismus innewohnende demokratische Moment
kann auch in einer Vorstellung von Nation enthalten sein, die die politische
Einheit einer Gruppe von Menschen vorpolitisch aus Sprache, Kultur, Geschichte
oder gemeinsamer Abstammung begründet. Eine solche Möglichkeit
besteht, sie ist aber nicht zwingend, sie folgt nicht aus der Grundstruktur
dieses Nationalismus, sondern ist kontingent. Die Verknüpfung von
Demokratie und vorpolitisch begründeter Nation findet sich gelegentlich
bei so genannten Wertkonservativen, z. B. bei Heiner Geißler.4
Diese Position ist aber selten und alles andere als typisch für den
vorpolitisch begründeten Nationalismus.
Was die vorpolitische Begründung nationaler Einheit vom Verfassungspatriotismus
unterscheidet, ist, dass ihr das demokratische Korrektiv fehlt. Der Verfassungspatriotismus
kennt deutsche Demokraten oder europäische Demokraten, der vorpolitisch
begründete Nationalismus Deutsche oder Europäer. Dies liegt
zentral an dem anders bestimmten Verhältnis von Volk bzw. Nation
und Staat. Im Verfassungspatriotismus wird das Volk durch die staatlich
garantierte Geltung der Verfassung zur Nation. Im vorpolitisch begründeten
Nationalismus ist der Staat, wie Fichte sagt, „bloß das Mittel ..
für den höheren Zweck“ (Fichte 1978: 139) der Nation, eine bewaffnete
Macht, die die sprachlich, kulturell, geschichtlich oder abstammungsmäßig
begründete Einheit des Volks fördert und nach innen und außen
verteidigt. Alles, auch der Staat, ist hier ein Mittel zur Bewahrung
der vorpolitischen Einheit des Volkes. Das gilt selbstverständlich
auch für die Staatsangehörigen. Der Verfassungspatriotismus
legt auf individuelle Freiheitsrechte ein großes Gewicht, weil er
Mündigkeit voraussetzt. Im vorpolitisch begründeten Nationalismus
hingegen wird die Beziehung des Individuums zur Nation nicht durch Mündigkeit,
sondern durch Vaterlandsliebe vermittelt, und diese Vaterlandsliebe wird
schon bei Fichte als ein mystisches Dunkel von Sehnsüchten und Hoffnungen
vorgestellt. „Der Edle“, schreibt Fichte, „opfert“ sich „mit Freuden“
nicht für den „Geist der ruhigen bürgerlichen Liebe der Verfassung,
und der Gesetze, sondern (für) die verzehrende Flamme der höheren
Vaterlandsliebe, die die Nation als Hülle des Ewigen umfasst“5
(Fichte 1978: 134). Das ist das gerade Gegenstück zu Mündigkeit.
Gefordert wird nicht Urteilskraft, sondern Identifikation und Glaube.
Das Individuum im vorpolitisch begründeten Nationalismus wird nicht
als selbständiges geschätzt, es geht in der Nation auf, der einzelne
ist nichts, die Nation alles. In Hamburg steht ein von den Nationalsozialisten
errichtetes Kriegsdenkmal, dessen Inschrift dieses Verhältnis exakt
auf den Punkt bringt: „Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen.“
Strukturell undemokratisch also ist der vorpolitisch begründete Nationalismus,
weil die durch den Staat garantierte Verfassung keinen gemeinsamen Identifikationspunkt
darstellt, sondern die Forderung nach einem Staat vielmehr aus einer vorpolitisch
verstandenen Einheit des Volkes begründet wird. Weil diese Einheit
zu einer wesenhaften Entität verklärt wird, die rationaler Durchdringung
entzogen ist, folgt die Erniedrigung des Individuums zu einem bloßen
Exemplar, einem Diener des Volkes.
Ich werde eine undemokratische Implikation des vorpolitisch
begründeten Nationalismus nun an einem Beispiel exemplarisch entwickeln.
Dazu werde ich drei Passagen aus einer Rede von Friedrich Merz, dem Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, ausführlich interpretieren.
Die CDU ist ihrem Parteiprogramm nach eine demokratische Partei. Als
Grundwerte politischen Handelns werden Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität
angesehen (Grundsatzprogramm 1994 : 6) eine der zentralen Aufgaben des
Staates besteht nach dem Programm darin, „die freiheitliche Vielfalt der
gesellschaftlichen Kräfte zu wahren und Minderheiten zu schützen“
(Grundsatzprogramm 1994: 50). Die CDU ist ihrem Selbstverständnis nach
auch eine nationale Partei. Die Verknüpfung von beidem nennt sie „demokratisches
Nationalbewusstsein“ (Grundsatzprogramm 1994: 11). Die Analyse wird zeigen,
dass diese Verbindung zu Lasten der Demokratie geht.
Merz hat die Rede im Rahmen einer von der Union so genannten Patriotismusdebatte
im März diesen Jahres gehalten. Anlass der Debatte war eine Äußerung
von Jürgen Trittin über Laurenz Meyer, den Generalsekretär
der CDU. Der hatte erklärt, er sei stolz, ein Deutscher zu sein.
Daraufhin hatte Trittin behauptet: „Laurenz Meyer hat die Mentalität
eines Skinheads und nicht nur das Aussehen“. Das löste einen Sturm
der Entrüstung aus, und Trittin musste sich für den Vergleich
entschuldigen. Mit der Entschuldigung war die Sache nicht getan. Die von
Trittin gesäten Zweifel an seiner nationalen Grundüberzeugung
wuchsen sich zu einem Feld von Verdächtigungen aus. Indiz über
Indiz wurde gesammelt und selbst die Nachrichtensendungen wussten zu vermelden,
dass der Bundesminister Visitenkarten habe anfertigen lassen, auf denen
der Zusatz deutsch fehle. Schließlich beantragten Union und FDP die
Entlassung Trittins.
Die interpretierten Passagen entwickeln die Fallstruktur der Rede
von Merz. Ich gehe davon aus, dass Texte wie andere soziale Gegenstände
auch in sich sinnhaft strukturiert sind und dass dieser Sinn durch Regeln
erzeugt wird. Jede Sequenz eines Textes eröffnet Anschlussmöglichkeiten,
von denen eine bestimmte ausgewählt wird (Oevermann 1983). Regelhaft
ist diese Auswahl dann, wenn sich die Auswahl aus einer Mehrzahl von
Anschlussmöglichkeiten wiederholt. Die Regeln lassen sich interpretativ
rekonstruieren und zu einer Fallstruktur verknüpfen. Die Fallstruktur
gibt die Regelkombination in dem untersuchten Text an (Holz 2001: 116-164).
Ein Vergleich mehrer Fallstrukturen kann Auskunft über die Sinnstruktur
des vorpolitisch begründeten Nationalismus geben, wenn sie sich als
Variationen allgemeiner, das heißt ihnen allen zugrundeliegender
Regeln erweisen. Die rekonstruierte Fallstruktur eines Textes steht dann
exemplarisch für die Sinnstruktur. Um das zu zeigen, bedarf es einer
vergleichenden Rekonstruktion mehrerer Texte. Da dies im Rahmen eines Aufsatzes
nicht zu leisten ist, muss die Frage offen bleiben, inwieweit sich in der
Rede von Merz tatsächlich die Sinnstruktur des vorpolitisch begründeten
Nationalismus in Deutschland seit 1948 ausdrückt.
Die Frage nach der antidemokratischen Implikation dieses
Textes hingegen kann beantwortet werden. Die Antwort kann allerdings
keine Auskunft über das Demokratieverständnis der Person Friedrich
Merz geben. Wissenschaftlich – und das heißt auf jeden Fall: nachprüfbar
– lässt sich über den subjektiv gemeinten Sinn der Rede keine
Auskunft geben. Der Sinn eines Textes lässt sich rekonstruieren, die
Rekonstruktion lässt sich überprüfen. Bleibt die Überprüfung
ohne Einwand, so kann der objektive Sinn des Textes als rekonstruiert gelten.
Um einen Text zu verstehen, muss man seine Autorin oder seinen Autor nicht
kennen. Umgekehrt enthält jeder Text mehr als den wissenschaftlich
rekonstruierbaren objektiven Sinn, das, was seine Autorin oder sein Autor
etwa an Gefühlen, Wünschen oder Hoffnungen damit verbindet. Und
nicht nur das. Der objektive Sinn eines Textes und der subjektiv gemeinte
Sinn können differieren. Augenfällig wird die Differenz z. B.
bei einem Teil der alltäglichen Kommunikation, den so genannten Höflichkeitsfloskeln.
Die Verabschiedungsformel „Auf Wiedersehen“ muss subjektiv keineswegs den
Wunsch nach einer erneuten Begegnung ausdrücken. Der Sprechende mag
insgeheim auf das Gegenteil hoffen. Ob er die Formel ernst meint oder nicht,
ist nicht nachprüfbar zu entscheiden und schon gar nicht mit Gewissheit.
Der in der Formel ausgedrückte Wunsch nach einem Wiedersehen ist dagegen
eindeutig und nachprüfbar zu rekonstruieren. Der Sinn eines Textes lässt
sich objektiv rekonstruieren, weil der Text als Text vorliegt, der subjektiv
damit gemeinte Sinn lässt sich nur erschließen. Daher besteht
für die Interpretation ein „unüberbrückbarer Hiatus zwischen
Subjektivität und Ausdrucksgestalt“ (Oevermann 1993: 259). Gegenstand
der Analyse ist dementsprechend der objektive Sinn der Rede.
Zu Beginn seiner Rede gibt Friedrich Merz Auskunft über den
Gegenstand derselben. Es gehe um die Frage, welche „Grundeinstellung“
man von einem Minister „seinem Land ... gegenüber erwarten“ muss,
näher um die Frage: „Dürfen wir Deutsche über 50 Jahre nach
dem Ende des Zweiten Weltkriegs und über zehn Jahre nach der Wiederherstellung
der staatlichen Einheit unseres Landes schlicht ein wenig zufrieden sein?
Dürfen wir auch stolz auf unser Land sein?“ (Plenarprotokoll 14/161:
15686)6
In Frage steht also, ob die Gruppe der Deutschen stolz sein darf auf
ihr Land. Der Terminus „Land“ ist mehrdeutig. Da Merz ihn ohne nähere
Bestimmung verwendet, liegt der Schluss nahe, dass die gemeinte Bedeutung
alle Hörern klar ist. Worin besteht aber die Bedeutung, die allen
klar ist? Versteht man „Land“ wörtlich im Sinne von Territorium, dann
gibt die Frage keinen Sinn.
Gleiches gilt für die Bedeutung Staatsgebiet. Zwischen „Land“
und Staatsgebiet muss ein Unterschied bestehen, sonst könnte Merz
nicht davon sprechen, dass mit der Wiedervereinigung die „staatliche
Einheit unseres Landes“ wieder hergestellt worden sei. Die „staatliche
Einheit“ hat demnach einmal bestanden, nämlich vor dem Kriegsende,
und sie besteht wieder seit der Wiedervereinigung. „Land“ bezeichnet demnach
keine politische Einheit, sondern eine vorpolitische, die selbständig
und getrennt von der politischen Einheit besteht.
Wenn danach gefragt wird, ob „wir Deutsche“ auf „unser Land“ stolz
sein dürfen, muss „unser Land“ etwas sein, worauf nicht nur einige,
sondern alle Deutschen stolz sein können. Das ergibt sich aus dem
Personalpronomen „wir“. Hätte Merz nur einige Deutsche gemeint, hätte
er das Personalpronomen weggelassen und gefragt, ob „Deutsche“ stolz auf
ihr „Land“ sein dürfen. Das Possessivpronomen „unser“ deutet ebenfalls
darauf hin. In der Formulierung „wir Deutsche“ und „unser Land“ ist weiterhin
ausgedrückt, dass es Menschen gibt, die keine Deutschen sind und Länder,
auf die die Deutschen nicht stolz sein können. Folglich bezeichnet
„Land“ etwas, worauf alle Deutschen im Unterschied zu allen Nicht-Deutschen
stolz sein können, etwas, was allen Deutschen als Deutschen gemeinsam
ist. Das heißt, die vorpolitisch gedachte Einheit „Land“ wird als eine
alle Deutschen umfassende Einheit vorgestellt.
Mit dem „Ende des Zweiten Weltkriegs“ habe eine Zeit begonnen,
in der „wir Deutsche“ nicht stolz sein durften. Friedrich Merz begreift
sich demnach als dieser wir-Gruppe zugehörig. Da er wie die meisten
der heute lebenden Deutschen deutlich nach 1945 geboren worden ist und
mit „wir Deutsche“ alle Deutschen unabhängig vom Geburtsjahr bezeichnet
sind, muss die Beziehung zwischen `uns Deutschen´ und dem „Ende
des Zweiten Weltkriegs“ durch das Deutsch-sein zustande kommen. Diese
Beziehung kann nicht durch eine kontinuierliche politische Geschichte gestiftet
sein. Bekanntlich existierte nach der Kapitulation des nationalsozialistischen
Regimes von 45 bis 49 überhaupt kein deutscher Staat, nach 1949 bestanden
zwei Staaten, die 1990 vereinigt wurden. Wenn „wir“ alle lebenden Deutschen
unabhängig vom Geburtsjahr bezeichnet, ist eine Beziehung zwischen
„wir“ und dem „Ende des Zweiten Weltkriegs“ nur denkbar, wenn eine vorpolitische
Einheit unterstellt wird, die sich durch die Geschichte kontinuierlich
hindurchzieht: das deutsche Volk.
Dies wird an der Verwendung des Begriffs Nation in einer späteren
Passage der Rede deutlich. Dort spricht Merz davon, dass „wir .. als
Deutsche einst die verspätete Nation“ (Plenarprotokoll 14/161: 15688)
waren. Der Terminus „verspätete Nation“ ist ein feststehender Ausdruck
für die Gründung des Deutschen Reichs 1871. Die Verknüpfung
von Nation und Reichgründung deutet darauf hin, dass Merz unter Nation
die staatliche Einheit der wir-Gruppe versteht. Eine solche wir-Gruppe
wird gewöhnlich als Volk bezeichnet. Die einzige Passage, in der
von Volk die Rede ist, bestätigt dies. Dort wird von „Nationen und
Völkern“ (Plenarprotokoll 14/161: 15688) gesprochen.7
Demnach gibt es vorpolitische Einheiten, die auch staatlichen Einheiten
sind, nämlich Nationen, und es gibt solche, die nur vorpolitische und
nicht staatliche Einheiten sind, nämlich Völker.
Damit sind die Begriffe Volk, Nation und Staat zumindest in einem
zentralen Punkt klar: Unter Volk wird eine vorpolitische, kontinuierliche
und umfassende Einheit der Deutschen verstanden. Aus der Einheit des
Volkes leitet sich erst die Forderung nach staatlicher Einheit ab. Die
staatliche Einheit des Volkes heißt Nation.8 Die politische
Formel, die die Beziehung der drei Begriffe adäquat ausdrückt,
ist die vorhin erwähnte trinitarische Formel des Nationalismus: Volk=Staat=Nation.
Wenn in Frage steht, ob „wir Deutsche ... stolz auf unser Land
sein“ dürfen, und mit „Land“ eine vorpolitische, sich durch die
Geschichte hindurchziehende kontinuierliche Einheit des Volkes gemeint
ist, folgt ein Problem. Zur Geschichte des deutschen Volkes gehört
nach dieser Prämisse der Nationalsozialismus. Ausweis deutscher Normalität
in der Nachkriegsgeschichte ist aber die Distanz zum Nationalsozialismus.
Wer sich positiv auf eine deutsche Nation bezieht und sich nicht außerhalb
des etablierten demokratischen Konsens stellen will, kann dies nur tun,
wenn der Nationalsozialismus aus dieser positiven Identifikation ausgeschlossen
wird. Die Verbrechen der Nationalsozialisten müssen um den Preis
einer positiven Identifikation mit dem deutschen Volk vom Tisch. Das ist
unter nationalistischen Prämissen aber nicht möglich, weil danach
der Nationalsozialismus Teil der Geschichte des deutschen Volkes ist,
die begangenen Verbrechen deshalb in dessen Verantwortung fallen. Der
Stolz auf Deutschland muss den Nationalsozialismus also zugleich einschließen
und ausschließen. Das Problem ist nicht lösbar und deshalb
paradox. Das Paradox ist typisch für den vorpolitisch begründeten
deutschen Nachkriegsnationalismus und strukturiert ihn. Unterschiede bestehen
lediglich hinsichtlich seiner inhaltlichen Ausformulierung. Bei Merz ist
das Paradox in der Frage ausgedrückt: „Dürfen wir Deutsche ...
stolz sein?“ Martin Walser drückt das Paradox in der Friedenspreisrede
so aus: „Manchmal, wenn ich nirgends mehr hinschauen kann, ohne von einer
Beschuldigung attackiert zu werden, muß ich mir zu meiner Entlastung
einreden, in den Medien sei auch eine Routine des Beschuldigens entstanden.
Von den schlimmsten Filmsequenzen aus Konzentrationslagern habe ich bestimmt
schon zwanzigmal weggeschaut“ (Walser 1998: 17 f). Um „zwanzigmal“ wegschauen
zu können, muss man zwanzig Mal hingeschaut haben (vgl. Holz 1999).
Die auch von Walser geteilte nationalistische Prämisse einer sich durch
die Geschichte hindurchziehenden vorpolitischen Einheit des deutschen Volkes9
nötigt zum Hinschauen. Der Blick auf die nationalsozialistischen Verbrechen
hindert die positive Identifikation mit dem deutschen Volk. Deshalb folgt
auf das Hinschauen das Wegschauen. Eben das ist paradox.
Für das Paradox hat der deutsche Nachkriegsnationalismus
unterschiedliche Entparadoxierungsstrategien ausgearbeitet. Eine solche
Strategie findet sich auch bei Merz. Sie besteht aus drei Schritten.
In einem ersten Schritt werden Täter und Opfer verkehrt. In einem
zweiten Schritt werden für die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus
undeutsche Elemente verantwortlich gemacht, die in dem Bundesumweltminister
Trittin personalisiert werden. In einem dritten Schritt schließlich
wird die Entfernung dieser undeutschen Elemente aus der parlamentarischen
Öffentlichkeit wegen undeutscher Gesinnung gefordert. An diesem Punkt
schlägt das so genannte „demokratische Nationalbewusstsein“ in offen
antidemokratischen Nationalismus um. Ich werde die Schritte nacheinander
entwickeln.
1. Die Täter-Opfer-Umkehr
Für nationalistische Texte sind Bedrohungsszenarien typisch.
Die eigene Gruppe wird als ein Opfer vorgestellt. Wo es Opfer gibt,
gibt es auch Täter, d. h. die eigene Gruppe wird von irgendwem bedroht,
verfolgt oder ihr wird sonst wie übel mitgespielt. Eine Täter-Opfer-Umkehr
liegt dann vor, wenn eine Täterschaft der eigenen Gruppe zu einem
früheren Zeitpunkt zugegeben wird, diese aber für den aktuellen
Zeitpunkt verneint und behauptet wird, dass nun vielmehr die eigene Gruppe
zu einem Opfer geworden sei. Die Konstruktion der eigenen Gruppe als
Opfer ist zentral, weil sie die anschließend ausgeführten Gegenmaßnahmen
legitimiert.
Bei Merz liegt eine implizite und unvollständige Täter-Opfer-Umkehr
vor. Eine explizite Täter-Opfer-Umkehr gesteht eine eigene frühere
Schuld zu, behauptet aber im Anschluss, dass die früheren Opfer
nun zu Tätern, die früheren Täter nun zu Opfern geworden
sind.10
Eine unvollständige Täter-Opfer-Umkehr vollzieht nur eine Seite
der Umkehr. Die Deutschen waren früher einmal Täter und sind
heute Opfer. Die früheren Opfer sind aber nicht identisch mit den
heutigen Tätern.11 Eine implizite unvollständige
Täter-Opfer-Umkehr deutet diese frühere Schuld nur an, spricht
sie aber nicht explizit aus. Merz vollzieht das in zwei Schritten.
In einem ersten Schritt wird den Deutschen eine Opferrolle zugesprochen:
„Dürfen wir Deutsche über 50 Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges und über zehn Jahre nach der Wiederherstellung der staatlichen
Einheit ... auch stolz auf unser Land sein?“ Folglich durften „wir“ bisher
nicht stolz sein. Das ist nur möglich, wenn „uns“ jemand den Stolz
verboten hat. Aber wer? Merz weist auf zwei Ereignisse hin, das „Ende des
Zweiten Weltkriegs“ und die „Wiederherstellung der staatlichen Einheit“.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt
und anschließend `geteilt´. Mit der Wiedervereinigung wurde die
„staatliche Einheit unseres Landes“ wiederhergestellt. Durch die `Teilung´
des deutschen Volkes und die Bildung zweier Staaten haben „uns“ die Siegermächte
demnach verboten, stolz zu sein. Die Zweistaatlichkeit erscheint so als von
den Siegermächten verhängte Strafe für den verlorenen Krieg,
die Deutschen erscheinen als Opfer der Bestrafung. Die Strafe ist mit der
Wiedervereinigung und dem Abzug der Alliierten abgebüßt. Hätte
Merz die Deutschen ausschließlich als Opfer vorstellen wollen, so hätte
er nur von der Wiedervereinigung gesprochen. Durch den Verweis auf das „Ende
des Zweiten Weltkriegs“ wird eine deutsche Täterschaft implizit zugestanden.
Darin besteht der zweite Schritt. Die Pointe an der Verwendung des Begriffs
„Ende des Zweiten Weltkriegs“ ist, dass damit die Ursache für die Zweistaatlichkeit
Deutschlands, zuallererst der Krieg, mit dem die Nationalsozialisten erst
Europa und dann die Welt überzogen haben, ungenannt bleibt. Thematisch
wird diese Ursache durch die Frage. „Dürfen wir Deutsche ... stolz ...
sein“ kann nur auf den Nationalsozialismus als Teil der deutschen Geschichte,
mit dem man sich nicht identifizieren kann, bezogen sein. Andernfalls wäre
es absurd, über zehn Jahre nach dem Abzug der Alliierten eine solche
Frage zu stellen, das Thema wäre mit deren Abzug erledigt. Es ist aber
erst jetzt, über zehn Jahre nach der Wiedervereinigung, erledigt. In
diesen zehn Jahren haben „wir Deutsche“ die im Zuge der Wiedervereinigung
entstandene Befürchtung widerlegt, dass ein vereinigtes Deutschland
mit einer expansiv nationalistischen Politik zusammenfällt. Damit ist
die implizite und unvollständige Täter-Opfer-Umkehr vollzogen.
Weil sich mit der Frage nach dem Stolz auf Deutschland zwingend
der vorhin erwähnte paradoxe Bezug auf den Nationalsozialismus
ergibt, reicht eine einfache Täter-Opfer-Umkehr für eine bejahende
Antwort nicht aus. Merz führt die bejahende Antwort daher zusätzlich
über einen Trick ein. „Dürfen wir Deutsche über 50 Jahre
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und über zehn Jahre nach der
Wiederherstellung der staatlichen Einheit unseres Landes schlicht ein wenig
zufrieden sein?“ Außer Friedrich Merz hat sich mit dieser Frage noch
kein Mensch beschäftigt. Das liegt an ihrer offensichtlichen Unsinnigkeit.
Wer darf schon nicht „schlicht ein wenig zufrieden sein?“ Das darf selbstverständlich
jede und jeder. Wer zufrieden sein dürfe, dürfe auch stolz sein.
Das ist der Trick. Merz formuliert einen Vorsatz, dem vernünftigerweise
niemand widersprechen kann, und schließt einen Nachsatz an, der
dadurch den gleichen Grad an Evidenz verliehen erhält.
Anschließend beantwortet Merz die rhetorische Frage, ob
„wir“ stolz sein dürfen, wie erwartet mit ja.12 Damit ist
auch die Ausgangsfrage geklärt, welche Grundeinstellung man „von einem
Bundesminister seinem Land, dessen Geschichte, dessen Werten und dessen
Menschen gegenüber erwarten (muss)“ (Plenarprotokoll 14/161: 15686):
Stolz. Dem Stolz steht die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus
im Weg, die nach der Eigenlogik des vorpolitisch begründeten Nationalismus
in Deutschland in die Verantwortung desselben Volkes fallen, dem der Stolz
gelten soll. Deshalb wird die Erinnerung an die nationalsozialistischen
Verbrechen in Jürgen Trittin personalisiert und zu einem undeutschen
Verhalten erklärt. Darin besteht der zweite Schritt der Entparadoxierung.
2. Die Erinnerung an den Nationalsozialismus und die undeutschen Elemente in Deutschland
Nach der bejahenden Antwort auf die Frage, ob „wir“ stolz sein
dürfen, stellt Merz die Anschlussfrage: „Was geht eigentlich im
Kopf eines Mannes vor, der geradezu reflexartig abwehrend reagiert, wenn
irgendwo und irgendwann die Wörter „deutsch“ oder „Deutschland“
fallen?“ (Plenarprotokoll 14/161: 15686) Dieser Mann, gemeint ist Trittin,
ist nicht nur nicht stolz. Er reagiert systematisch, egal wo und wann,
„abwehrend“. Diese notorische Antihaltung verdeutlicht Merz an einem Beispiel:
„Was geht eigentlich im Kopf eines Mannes vor, der Gelöbnisfeiern der
Bundeswehr in die Nähe des Nationalsozialismus rückt? Wie kann
man dann als Minister im Kabinett und als Abgeordneter hier im Parlament
für den Einsatz im Kosovo stimmen und von den Soldaten der Bundeswehr
verlangen, dass sie notfalls mit ihrem Leben für unser Land und für
den Auftrag eintreten, den wir ihnen hier im Parlament gegeben haben? Das
passt nicht zusammen, Herr Trittin!“ (Plenarprotokoll 14/161: 15686)
Merz verwandelt die offizielle und auch von der CDU getragene
humanitäre Begründung für die Beteiligung der Bundeswehr
am Krieg in Jugoslawien in eine nationalistische. Die Soldaten lassen
ihr Leben nicht im Namen der Humanität oder Derartigem, sondern
„für unser Land“. Damit passt Trittins antideutsche Gesinnung nicht
zusammen. Dass Soldaten „notfalls ... für unser Land“ sterben, darf
demzufolge nur einer verlangen, dessen Gesinnung selbst deutsch ist.
Trittin ist ein undeutscher Deutscher, er stimmt trotz antideutscher Gesinnung
für den Einsatz der Bundeswehr.
Welche Beziehung Trittin genau zwischen einer Gelöbnisfeier
der Bundeswehr und dem Nationalsozialismus hergestellt hat, sagt Merz
nicht. Als Ausweis antideutscher Gesinnung reicht es, überhaupt
eine solche Beziehung herzustellen. Trittin hatte sich auf einer Protestkundgebung
gegen ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin am
10. Juni 1998 gewandt. Die Rede Trittins auf dieser Kundgebung hatte folgenden
Kontext: Der 10. Juni ist der Jahrestag eines der furchtbarsten Massaker,
das deutsche Soldaten an der Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg
verübt haben. Im Rahmen einer Vergeltungsmaßnahme wurden in dem
Dorf Lidice alle 192 anwesenden männlichen Einwohner über 16 Jahre
erschossen, ebenso 71 Frauen. Die restlichen Frauen wurden ins KZ Ravensbrück
deportiert, die Kinder in SS-Lager. Von 98 deportierten Kindern überlebten
16. Lidice ist daher zu einem Synonym für faschistischen Terror geworden.
Das Gelöbnis wurde insbesondere von konservativen Politikern mit dem
Verweis auf die Traditionspflege der Bundeswehr gerechtfertigt. Trittin
hat dagegen auf der Kundgebung erklärt: „Es hat nur eine Zeit in
Deutschland gegeben, wo öffentlich gelobt und vereidigt wurde, und
das waren nicht die Zeiten der Demokratie, sondern des blanken faschistischen
Terrors. (...) Wer am Jahrestag von Lidice hier ein Gelöbnis veranstaltet
und sich dabei auf Traditionen beruft, der stellt die Bundeswehr selbst
in die Tradition der Wehrmacht, und deswegen mit allem Nachdruck: nein
zu dieser Tradition.“
Bei Merz erscheint die Erinnerung an das Verbrechen im Zusammenhang
mit dem Bundeswehrgelöbnis als Ausweis einer antideutschen Grundeinstellung.
Der paradoxe Bezug auf den Nationalsozialismus wird aufgelöst, indem
mit Hilfe der Täter-Opfer-Umkehr ein Gegner konstruiert wird, der
„uns“ die Verbrechen des Nationalsozialismus vorhält. Das ist undeutsch.
Deutsch sein heißt stolz sein. Das geht nur, wenn die Erinnerung
an den Nationalsozialismus als nicht deutsch begriffen wird. Das heißt
Entparadoxierung.
Diese undeutsche Gesinnung findet Merz beschämend. „So, wie
Sie sich verhalten, und so, wie Sie sich insbesondere den Soldaten der
Bundeswehr gegenüber äußern, ist dies beschämend
und eine Zumutung für die Soldaten und für unser ganzes Land“
(Plenarprotokoll 14/161: 15686). „Wir“ sind das Opfer, Trittin ist der Täter.
Er hat „uns“ beschämt. Was er über „uns“ sagt, ist „beschämend
... für unser ganzes Land“, nicht für ihn. Hätte Trittin
nicht nur „unser Land“, sondern auch sich selbst „beschämt“, hätte
Merz davon sprechen müssen, dass Trittin >unser ganzes Land und
sich selbst „beschämt“< hat. Folglich gehört Trittin nicht
zum „unserem ganzen Land“. Da Trittin Deutscher ist, ist das nur unter
einer Prämisse möglich: Er hat „uns“ durch sein undeutsches Verhalten
verraten.
„Unser .. Land“ ist beschämt, weil Trittin an die Verbrechen
des Nationalsozialismus erinnert hat. Nach der nationalistischen Prämisse
fallen diese in die Verantwortung des deutschen Volkes. Darauf können
„wir“ nicht stolz sein. Wenn „wir“ aber stolz sein dürfen, kann
das beschämende Verhalten Trittins nicht deutsch sein.
Das undeutsche Reden über Deutschland sei kein „Ausrutscher“,
es handele sich hier nicht um „verbale Entgleisungen“ (Plenarprotokoll
14/161: 15686). Dahinter stecke Methode. Dies belegt Merz anschließend
mit Zitaten aus einem von Trittin veröffentlichten Buch. Ich überspringe
diesen Teil der Rede. Für die hier interessierende antidemokratische
Implikation von Nationalismus sind die Konsequenzen entscheidend, die
Merz für den Umgang mit diesem undeutschen Deutschen fordert.
Bisher habe ich gezeigt, dass die nationalistische Prämisse
einer umfassenden, sich durch die Geschichte ziehenden vorpolitischen
Einheit eines deutschen Volkes im Nachkriegsnationalismus zu einem Paradox
führt. Der Stolz auf „unser Land“ muss den Nationalsozialismus zugleich
ausschließen und einschließen. Die von Merz angewandte Entpardoxierungsstrategie
bestand in einem ersten Schritt darin, die Rolle von Tätern und Opfern
umzukehren. In einem zweiten Schritt wird die Erinnerung an den Nationalsozialismus
zu einem undeutschen Verhalten, das „uns“ die in dieser Zeit begangenen
Verbrechen vorhält und dadurch beschämt. Der dritte und letzte
Schritt der Entparadoxierungsstrategie besteht in der Forderung, undeutsche
Deutsche aus Regierung und Parlament auszuschließen.
3. Undeutsche Gesinnung hat in deutschen Regierungen und Parlamenten nichts zu suchen
Merz resümiert den systematischen Charakter der antideutschen
Gesinnung von Trittin mit den Worten: „Es sind regelmäßig
wiederkehrende Wortmeldungen, die einem zutiefst verwurzelten Freund-Feind-Denken
entsprechen.“ (Plenarprotokoll 14/161: 15687) Dies ist nicht, wie man
zunächst vermuten könnte, auf Trittins Vergleich zwischen Laurenz
Meyer und Skinheads bezogen. Gleich zu Beginn der Rede hatte Merz erklärt,
dass es „um diesen Teil seiner Äußerungen .. heute auch gar nicht
mehr (geht).“ (Plenarprotokoll 14/161: 15686) Die Trennungslinie zwischen
Freund und Feind hat Merz gezogen. Sie verläuft zwischen Nationalstolz
und undeutscher Gesinnung. „Wir“ werden angegriffen von Leuten wie Trittin,
die „unser Land“ in „regelmäßig wiederkehrenden Wortmeldungen“
„beschämen“. Deshalb schlagen „wir“ jetzt zurück. „Damit das an
dieser Stelle auch klar wird: In der Demokratie muss es Gegnerschaft geben,
auch harte Auseinandersetzungen um wichtige Fragen in der Sache. Aber die
Auseinandersetzungen, die wir hier im Parlament austragen, dürfen nie
zur Feindschaft werden. (...) Wir müssen harte Auseinandersetzungen
in der Sache miteinander austragen. Aber in diesen Wortmeldungen kommt Feindschaft
zum Ausdruck.“ (Plenarprotokoll 14/161: 15687) Der Obersatz sagt: Ja, das
Funktionsprinzip von Demokratien ist der politische Streit einander widersprechender
Meinungen, parlamentarisch also der Streit von Regierung und Opposition.
Der Nachsatz knüpft den Streit an Bedingungen: Er dürfe „nie zur
Feindschaft werden.“ Trittin hat diese Grenze überschritten. „In diesen
Wortmeldungen kommt Feindschaft zum Ausdruck.“ Die Frage, wo die Grenze zwischen
Gegnerschaft und Feindschaft liegt, hat Merz schon beantwortet: Gegnerschaft
schlägt in Feindschaft um, wenn die nationalistische Grundposition
verlassen wird. Folglich ist Streit im Parlament nur auf der Basis dieser
Grundposition zulässig. Nach der bisherigen Analyse der Rede heißt
das: nur wer stolzer Deutscher ist, ist als politischer Gegner zu akzeptieren.
Wer das nicht ist, hat die Grenze überschritten, der ist ein Feind
und hat im Parlament nichts zu suchen. Im Parlament darf nur reden, wer
deutscher Gesinnung ist.
Ein zentrales Element von Demokratien, Meinungsfreiheit, ist damit
beschnitten. Die zentrale Voraussetzung von Demokratie überhaupt,
das mündige, urteilsfähige Individuum, ist damit bestritten.
Die Forderung aus dem Grundsatzprogramm der CDU, der Staat solle die „freiheitliche
Vielfalt gesellschaftlicher Kräfte“ schützen, hat Merz übersetzt
in die Forderung, der Staat solle die deutsche Vielfalt gesellschaftlicher
Kräfte schützen. Eben darin besteht der Umschlag des „demokratischen
Nationalbewusstseins“ in antidemokratische Deutschtümelei. So schließt
dann auch die Rede: „Wer so hasserfüllt über Deutschland, über
den parteipolitischen Gegner und damit auch über die Menschen in
unserem Land redet, der kann nicht gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung
sein.“ (Plenarprotokoll 14/161: 15688) Der undeutsche Deutsche Trittin
ist ein Feind, weil er die elementare Prämisse der nationalistischen
Weltvorstellung, es gebe eine vorpolitische Einheit, die alle Deutschen
zu einem handelnden Kollektivsubjekt, der deutschen Nation, verbindet,
nicht teilt. Obwohl selbst Deutscher, verhält er sich nicht deutsch.
Das darf es nicht geben.
Ein solches undemokratisches nationalistisches Reinheitsgebot
folgt, das hoffe ich exemplarisch gezeigt zu haben, aus der inneren
Logik dieser Form von Nationalismus.
Fußnoten
1 Vgl. dazu den knappen, aber prägnanten Überblick bei Winkler 1993: 34-37.
2 Vgl. dazu aus systemtheoretischer Perspektive Richter 2001.
3 Christian Geulen geht zu Recht davon aus, dass im „Nationalismus ... beide Nationsbegriffe wirksam sind“ (Geulen 2001: 69), ohne allerdings den Berührungspunkt systematisch zu entwickeln.
4 Dass diese Verknüpfung auch bei Heiner Geißler paradox ist, spricht für die oben entwickelte Argumentation: „Das Nationale bekommt dann einen Sinn – so verstehen dies im Übrigen die Franzosen –, wenn es sich mit wirklichen Grundwerten verbindet, nämlich mit der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit. Dann bekommt das Nationale den Rang, der ihm in einer freiheitlichen Demokratie zukommt“ (Plenarprotokoll 14/161: 15700). „Rang“ heißt dann: ein Kriterium zu liefern, das entgegen den von Geißler zitierten universalistischen Werten bestimmt, wer dazu gehört und wer nicht.
5 Fichte changiert in den Reden an die Deutsche Nation zwischen einem vorpolitisch begründeten Nationalismus und einer universalistischen Position. Deshalb finden sich dort einander widersprechende Bestimmungen der deutschen Nation: Einmal gehört ihr zu, wer die deutsche Sprache spricht (Fichte 1978: 61), einmal ist Mitglied, wer die Ideale der Aufklärung vertritt – „wo es auch geboren sei, und in welcher Sprache es rede, ist unseres Geschlechts“ (Fichte 1978: 122). In der Sekundärliteratur wird Fichte normalerweise einer der beiden Seiten zugeschlagen. Leon Poliakov 1993: 122 gilt Fichte etwa als mit „metaphysischer Autorität“ ausgestatteter Beschützer des „Germanenwahns der studentischen Jugend”; Kurt Lenk 1971: 82 interpretiert die Reden an die Deutsche Nation als Fichtes „Übergang vom Weltbürger zum Nationalisten“. Demgegenüber ist für Friederich Meinicke 1917: 125 Fichte noch zu sehr „Kosmopolit“. Bernd Schönemann 1992 : 332 betont ebenfalls das universalistische Moment. Wegen der Spannung zwischen Universalismus und Partikularismus in den Reden an die Deutsche Nation können die konträren Auffassungen ihre Position jeweils durch Zitate belegen. Eine angemessene Interpretation der Reden an die Deutsche Nation hätte dagegen meines Erachtens jene Spannung zu entwickeln, ohne sich auf eine der beiden Seiten zu schlagen.
6 Alle Seitenangaben aus der Rede von Merz beziehen sich auf das Plenarprotokoll 14/161, den Stenographischen Bericht der 161. Sitzung des Bundestags am 29.03.2001. Das Protokoll ist unter www.bundestag.de abrufbar.
7 „Mit dem notwendigen und unverzichtbaren Einstehen für die eigene Nation ist keine irgendwie geartete Abwertung anderer Nationen und Völker verbunden” (Plenarprotokoll 14/161: 15688).
8 Wie bei anderen Nationalisten verwischen sich auch bei Merz die Trennungslinien zwischen Volk und Nation, d. h. der Begriff Nation kann nicht nur im Sinn von staatlicher Einheit, sondern auch im Sinne von innerer Einheit eines Volkes verwendet werden.
9 Die Prämisse lässt sich aus dem Absatz, dem die zitierte Passage stammt, rekonstruieren. Danach stehen alle Deutschen qua Deutsch-sein auf der Seite der Täter, die nach der Logik des vorpolitisch begründeten Nationalismus nicht verlassen werden kann.
10 Nach dem Zweiten Weltkrieg gibt es in der öffentlich geführten politischen Debatte keine vollständige Täter-Opfer-Umkehr mehr. Ein Beispiel für eine vollständige Täter-Opfer-Umkehr findet sich in Heinrich v. Treitschkes Aufsatz „Unsere Aussichten“, der 1879 den Berliner Antisemitismusstreit ausgelöst hat. Dort werden die Deutschen als frühere Täter, die Juden als ihre früheren Opfer vorgestellt, zum jetzigen Zeitpunkt (1879) seien die vormaligen Opfer, die Juden, Täter, die Deutschen Opfer. Vgl. Treitschke 1965 6 f. Dazu ausführlich Holz 2001: 165 ff.
11 So exemplarisch
bei Martin Walser: Die früheren Täter, Deutsche, seien heute
Opfer von „Beschuldigungen“, die früheren Opfer, Juden, aber nicht
die heutigen Täter. „Beschuldigt“ werden die Deutschen von Intellektuellen
(Walser 1998: 17).
12 Ich interpretiere
die Sinnstruktur der Antwort hier nicht. In ihr wird das Paradox nochmals
reproduziert.
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