Fabian Kettner
Michael Wildt. Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des
Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg: Hamburger Edition, 2002.
ca. 960 Seiten. € 40,-
Die Generation der 1902 und später Geborenen konnte am 1. Weltkrieg
nicht mehr kämpfend teilnehmen, allenfalls noch die „Heimatfront“
unterstützen. Dadurch war sie von der Gemeinschaft der Frontkämpfer
ausgeschlossen und belächelt und schuf sich eine eigene Identität,
die einer jugendlichen Generation, die sich in Bünden oder in Zeitschriften
wie der „Tat“ Ausdruck verschaffte, die alles Alte und Morsche einreißen
und mit Wille, Streben und Kampf ein neues Reich schaffen würde. Ihre
Protagonisten engagierten sich zunächst in Freikorps und separatistischen
Kämpfen, später in nationalen und nationalsozialistischen Studentenvereinigungen,
bildeten schließlich die Funktionärsriege des Reichssicherheitshauptamtes
(RSHA).
Diese Generation nennt Michael Wildt die „Generation des Unbedingten“;
„unbedingt“ steht für konsequent, kompromisslos, entschieden, entschlossen.
Im RSHA arbeiteten von 1939-45 ca. 3000 MitarbeiterInnen, davon 400 in
führenden Positionen. Hervorstechend an ihnen war die „generationelle
Homogenität“, die ihnen ein „spezifisches politisches Weltanschauungsprofil“
(23) gab. Sie profitierten von den Bildungschancen der Weimarer Republik:
mehr als 75% hatten Abitur, mehr als zwei Drittel hatten studiert (kaum Abbrecher),
etwa ein Drittel besaß einen Doktorgrad. Damit setzten sie sich von
ihrer Herkunft aus dem unteren Mittelstand ab. Fast alle waren Geisteswissenschaftler,
zu über zwei Dritteln Juristen, gefolgt von Germanisten, Philologen
und Historikern. Auch wenn es gegen Ende der Weimarer Republik eine Akademikerschwemme
gab, so kamen die späterer RSHAler, als sie ihre Karriere, zumeist
beim Sicherheitsdienst (SD), begannen, nicht aus der Arbeitslosigkeit. Der
NS bot ihnen zweierlei, „wonach sie in all den Jahren gesucht hatten: eine
berufliche Karriere, die ihrer politischen Weltanschauung entsprach und
ihnen darüber hinaus bereits in jungen Jahren Aufstiegschancen eröffnete,
die ihnen ansonsten kaum möglich gewesen wären“ (166). Sie strebten
nach ‚Höherem’, das meint aber nicht nur nach Sicherheit und Ansehen,
sondern nach Führung über die Masse, in und mit der sie das in
jüngeren Jahren schon proklamierte Dritte Reich gründen und die
Richtigkeit ihrer Weltanschauung qua erfolgreicher Durchsetzung beweisen
können.
Das RSHA wurde im September 1939 von Heinrich Himmler unter Reinhard
Heydrich gegründet und richtete die bereits 1936 vollzogene Verschmelzung
von Polizei und Parteiorganisation auf den 2. Weltkrieg aus. Es wurde der
„theoretische wie praktische Kristallisationspunkt einer spezifisch nationalsozialistischen
Polizei, die ihre Aufgabe politisch verstand, ausgerichtet auf rassische
‚Reinhaltung’ des Volkskörpers sowie die Abwehr oder Vernichtung der
völkisch definierten Gegner ..., die Exekutive der rassistischen ‚Volksgemeinschaft’“
(282). Zu seinen acht Ämtern gehörte der SD Aus- und Inland,
die Information über „weltanschauliche Gegner“, die Kripo und die
Gestapo. Es war zuständig für Planung und Durchführung der
umfangreichen Umsiedlungen resp. Vertreibungen der „Volkstumspolitik“ in
den eroberten polnischen Gebieten, für die Ausschaltung der „jüdisch-bolschewistischen
Intelligenz“, d.h. für die Massenerschießungen aller Juden durch
die Einsatzgruppen in Polen und der Sowjetunion und für die „Endlösung
der Judenfrage“, von Deportationen bis hin zur Massenvernichtung.
Dass dem so war, ist nichts Neues; auch wenn Wildts ausführliche
Studie das bekannte Material angenehm ordnet und strukturiert. Interessant
wird seine Studie v.a. durch die Einordnung des RSHA. Ausdrücklich hebt
er hervor, dass es, entgegen bisheriger Interpretation, keine bloße
organisatorische Klammer, kein Verwaltungsbüro war, sondern eine „Institution
neuen Typs“ (410). Wildt knüpft hier an Gedanken von Ernst Fraenkels
„Der Doppelstaat“, Hannah Arendts „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“
und Hans Günther Adlers „Der verwaltete Mensch“ an. Der NS bedeutete
keine Usurpation, sondern eine Transformation des Staates, mit der der „Volkswille“
über das Gesetz, das Politische über den Staat gestellt wurde.
Volk & Rasse statt Staat & Gesetz waren Ordnungsprinzip, das „gesunde
Volksempfinden“ die Handlungsgrundlage (214). Der neue Polizeiapparat wurde
aus einem normenstaatlichen Geflecht entbunden und orientierte sich fortan
am „Führerwillen“ – was weder Bindungslosigkeit noch Anordnungsbindung
bedeutete, sondern „daß auch ohne konkreten Befehl in einer gegebenen
Situation die richtige Entscheidung gefällt werden konnte“ (229). Dafür
brauchte es als Mitarbeiter den „politischen Aktivisten“, keine „Verwaltungsjuristen“
(214), die auch „ihrem Selbstverständnis nach keine Schreibtischtäter“
waren (139), ein „soldatisches Beamtentum“ (261), Heydrichs „kämpfende
Verwaltung“ (203), gelöst von bürokratischen und juristischen
Bindungen, eine praxisnahe „mobile und flexible Organisation“ (282). „Sie
verbanden ihre Arbeit in der Zentrale in Berlin mit der Praxis vor Ort. Sie
vollzogen den Terror nicht nur per Erlaß, sondern praktizierten ihn
selbst“ (358).
Wie sein Lehrer Ulrich Herbert in dessen Studie „Best“, so zeichnet auch
Wildt den dt. Geist eines Jahrhunderts nach und verfolgt die Lebensläufe
der RSHAler nach 1945. In den Nürnberger Prozessen wurden SD und Gestapo
als verbrecherische Organisation definiert, aber in den Einsatzgruppen-Prozessen
waren nur 10 der 23 Angeklagten RSHAler. Bald nach Kriegsende äußerten
die Deutschen Unmut über die Kriegsverbrecherprozesse und 1951 wurden
Todesstrafen in Zeitstrafen abgeändert, wurden Zeitstrafen drastisch
reduziert. Vielen wurde über §151 GG eine Karriere in alten Stellen
ermöglicht; wer beim SD gewesen war, d.h. keine Verwaltungsjuristen-
oder Beamtenlaufbahn hinter sich hatte und als Ex-Gestapo wieder bei der
Kripo arbeiten konnte, der gelangte auch im Verlags-, Bank- und Versicherungswesen
leicht zu bürgerlichem Wohlstand und Ansehen. Die Mitte der 60er angestrengten
RSHA-Verfahren verliefen im Sande.