Christoph Hesse
Ein Volk, ein Reich, ein Kino.
Der Nationalsozialismus, so haben die Mitarbeiter des emigrierten Frankfurter
Instituts für Sozialforschung schon damals erkannt, war nicht der plötzliche
Einbruch einer grausamen Vorzeit, sondern eine durchaus moderne Bewegung.
Von deren ‚Modernität’ zeugt, gleichsam als harmloses Vorspiel zu
Vernichtungskrieg und industriellem Massenmord, auch das Verhältnis
der Nazis zum Film. Bereits seit Mitte der zwanziger Jahre spielen die dem
Film grundsätzlich kritisch gegenüberstehenden Kräfte in
der NSDAP praktisch keine Rolle mehr. Die Aufwertung des Films als Kunst,
die sich in jener Zeit allgemein vollzog, wurde auch von führenden
Nationalsozialisten energisch vorangetrieben. Bis zuletzt war Joseph Goebbels
von der Idee besessen, dem als ‚jüdisch’ denunzierten amerikanischen
Film eine deutsche Volkskunst entgegenzusetzen.
Daß die nationalsozialistische Filmproduktion nicht nur im engeren
Sinn politische Propaganda betrieben, sondern ebenso ‚leichte’ Unterhaltungsfilme
und Lustspiele hervorgebracht hat, die bis heute regelmäßig im
Fernsehen gezeigt werden, ist bekannt; strittig bisweilen, in welchem Verhältnis
politische Demagogie, künstlerische Gestaltung und scheinbar unverfängliche
Unterhaltung in den verschiedenen Filmen zu bewerten sind. Kaum beachtet,
meint Bernd Kleinhans in seiner Studie über das Kino im Dritten Reich,
habe man dagegen die Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise das
nationalsozialistische Filmangebot tatsächlich rezipiert wurde. Danach
aber sei letztlich zu beurteilen, inwiefern das von den Nazis sehr bewußt
eingesetzte Massenmedium Film seine gewünschte Wirkung habe entfalten
können. Nicht nur die Konzeption der Filme und Filmgattungen, auch die
Organisation des Kinobetriebs im damaligen Reichsgebiet sowie die Reaktionen
des Publikums müßten genauer untersucht werden, um sich in etwa
eine Vorstellung davon machen zu können, wie es um die ‚Volksgemeinschaft’
in den Kinos bestellt war.
Kleinhans will „erstmals einen Überblick über die gesamte
Kinosituation im Dritten Reich und die Instrumentalisierung der Lichtspieltheater
für die NS-Propaganda“ geben (S.11). Das Hauptaugenmerk liegt dabei
auf der ‚braunen Provinz’, wo man sich vom inszenierten Glanz des Führerstaats
überhaupt nur durch den Film einen Eindruck machen konnte. Auf relativ
engem Raum gibt Kleinhans eine Vorstellung davon, welche Bedeutung der Film
für die Masse der Bevölkerung damals gehabt haben mag (und welche
Bedeutung ihm von seiten der Partei zugewiesen wurde). Für Filmhistoriker
dürfte vor allem das empirische Material aufschlußreich sein, das
nicht nur vage Gewißheiten über das NS-Filmwesen untermauert, sondern
zudem gängige Vorannahmen in Zweifel zieht, was die propagandistische
Wirkung betrifft, die man in Anbetracht der ästhetischen Konzeption vieler
Filme gemeinhin als selbstverständlich annimmt. Filmanalytisch hat die
Studie dagegen nur wenig anzubieten; auch Theorien über Nationalsozialismus
und Antisemitismus, anhand deren die von Kleinhans angeführten Filmbeispiele
genauer zu interpretieren wären, bleiben außen vor. Kleinhans
schreibt eine kurze Geschichte des Kinos im Dritten Reich, keine des Films.
Dargestellt werden in erster Linie die Organisation des NS-Kinobetriebs und
das Publikumsverhalten in Stadt und Land.
Von Beginn an setzten die Nazis, die bereits vor ihrem Machtantritt
über ein funktionierendes Filmnetzwerk verfügten, auf die Gleichschaltung
des Kinos, der Filmkunst ebenso wie der Filmwirtschaft. Damit verbunden
war die allmähliche Verdrängung der Juden aus dem Filmgeschäft,
die spätestens mit der Reichspogromnacht 1938 abgeschlossen war. Kleinhans
zeigt, wie die schon zur Weimarer Zeit bestehende Monopolstellung der Ufa
der Gleichschaltung durch die Nazis entgegenkam. Die Tatsache, daß
bereits zahlreiche Kinos auch in der Provinz an den Konzern angeschlossen
waren und daneben nur noch relativ wenige unabhängige Betreiber existierten,
erleichterte nicht nur die zentralisierte Versorgung und Überwachung
der Kinos, sondern ebenso die ‚Arisierung’, die durch Einschüchterung,
Enteignung und Vertreibung jüdischer Kinobesitzer bald darauf erfolgte.
Die Kinobetreiber zeigten sich zumal in der Provinz oft sehr gefällig,
um ihrem eigenen Kino Konkurrenzvorteile zu verschaffen, wenn es darum ging,
Filmkopien schneller zu bekommen als andere. Die offiziellen Verordnungen
sahen im wesentlichen so aus, daß die Betreiber neben dem üblichen
Spielfilmangebot die Wochenschauberichte und Lehrfilme in die Vorführungen
aufzunehmen und regelmäßig Propagandaveranstaltungen der Partei
in ihren Kinos stattfinden zu lassen hatten, wie sie etwa anläßlich
von „Filmvolkstagen“ oder „Jugendfilmstunden“ der HJ im ganzen Reich durchgeführt
wurden.
Das Spielfilmangebot im Dritten Reich war zunächst, wie in der
Weimarer Republik, weiterhin international, also nicht nur auf deutsche
Produktionen beschränkt. Der Anteil ausländischer, vor allem
amerikanischer Filme, der anfangs mehr als ein Drittel des Angebots ausmachte,
ging jedoch stetig zurück, bis in den Kriegsjahren schließlich
ausländische Filme allesamt verboten wurden. Goebbels’ Vorhaben eines
einheitlich gelenkten Staatskinos mochte sich bis zur Kapitulation nicht
mehr realisieren lassen; die Gleichschaltung des deutschen Films, damit
einhergehend auch eine Verödung und Verbiederung der Filmkunst, die
das Reich noch um mindestens zwei Jahrzehnte überdauerte, ist den Nazis
bereits in wenigen Jahren gelungen.
Sowenig man Grund hat, das künstlerische Niveau der Nazifilme zu
überschätzen, sowenig sollte man die Bedeutung des Films im Dritten
Reich insgesamt überbewerten. Die enorme Rolle, welche die Filmkunst
hier gespielt haben soll, könnte sich selber als Propagandatrick herausstellen,
auf den spätere Beobachter offenbar allzu gerne hereinfallen. Zwar
ist bemerkenswert, welche Bedeutung die Nazis der Filmproduktion bis zum
Schluß beimaßen (wie das Beispiel Kolberg [Veit Harlan, 1944]
zeigt) und wie groß das Publikumsinteresse an Filmen war, die gegen
Ende des Krieges wohl mehr der Ablenkung als der moralischen Ertüchtigung
gedient haben dürften. Das empirische Material, das Kleinhans anführt,
verdeutlicht aber zunächst, wie vergleichsweise zurückhaltend der
Kinozuspruch damals in Deutschland, gemessen etwa an den USA und Großbritannien,
gewesen ist. Goebbels’ These, daß das mangelnde Interesse der Deutschen
am Kino, das sich infolge der Weltwirtschaftskrise von 1929 und einer kurzzeitigen
Rezession der Filmindustrie bemerkbar gemacht hatte, vor allem auf die ‚Schundfilme’
jener Jahre zurückzuführen sei und durch eine nationalsozialistische
Filmkunst erst wirklich geweckt werden würde, läßt sich zumindest
anhand der vorliegenden Statistiken nicht bestätigen; auch verglichen
mit dem Publikumsverhalten in Deutschland vor 1933 sind die Besucherzahlen
im Dritten Reich nicht merklich angestiegen. Offenbar sprang das Publikum
nicht prompt mit dem Enthusiasmus auf die Filme an, die einem Film- und Presseberichte
aus jener Zeit suggerieren. Daraus muß man noch keineswegs den Schluß
ziehen, es habe gegen den Nationalsozialismus nennenswerte Vorbehalte von
seiten der breiten Bevölkerung gegeben; Entschuldungsmythen dieser
Art liegen Kleinhans ganz fern. Eher ist erstaunlich, wie wenig sich die
Zustimmung zum Regime, die sich zunehmend deutlicher abzeichnete, auch in
einer flächendeckenden Begeisterung für das Kino äußerte,
das die Nazis mit feierlichem Ernst betrieben und bis in die entlegensten
Flecken des Reiches verbreiteten. Der cultural lag, von dem man in bezug
auf Deutschland und seine ‚Sonderwege’ gelegentlich gesprochen hat, könnte
mithin auch darin zum Ausdruck kommen, daß der Film selbst in den dreißiger
Jahren, nachdem die bis heute gern beschworene Zeit des großen deutschen
Kinos bereits passé war, den kulturellen Alltag vieler Menschen noch
gar nicht wirklich erreicht hatte. Nicht nur mit Autobahnen, auch mit Filmvorführungen
in der Provinz hätten demnach erst die Nazis das Land ‚modernisiert’.
Das NS-Filmangebot charakterisiert Kleinhans anhand von vier Beispielen:
Leni Riefenstahls Triumph des Willens, der bis dahin aufwendigste Film,
den die NSDAP um ihren Nürnberger Reichsparteitag von 1934 inszenieren
ließ; die antisemitischen Hetzfilme Jud Süß von Veit Harlan
und Der ewige Jude von Fritz Hippler, beide wie zur ideologischen Vorbereitung
der ‚Endlösung’ 1940 in die Kinos gekommen; Unterhaltungsfilme wie Wenn
wir alle Engel wären (Carl Froelich, 1936) mit Heinz Rühmann, die
die von Goebbels gewünschte unmerkliche Propaganda für den ‚deutschen
Volkscharakter’ betrieben; schließlich die als Vorfilme gezeigten Wochenschauberichte,
die ihre größte Beliebtheit in den ersten Kriegsjahren verzeichneten.
Man erinnert sich an Adorno, der meinte, daß den Deutschen der Luftkrieg
ganz gut gefallen habe, solange er gegen die andern ging, das heißt:
solange die Stuka-Angriffe auf der Leinwand und nicht als ‚Bombenterror’
in der Nachbarschaft stattfanden.
Angesichts der in der Öffentlichkeit zuletzt bekundeten Sympathien
etwa für Leni Riefenstahl nimmt sich Kleinhans’ Buch erfreulich distanziert
und sachlich aus. An keiner Stelle hat man den Eindruck, der Autor erliege
der angeblichen Faszination jener Filme, die andere bereits eilig als Kunstwerke
zu rehabilitieren suchen. Seine am Schluß geäußerte Befürchtung,
„daß die Filme des Dritten Reiches irgendwann mächtiger werden
können als das Wissen um die Verbrechen des Regimes“ (S.200), ist so
abwegig nicht. Gegen solche Ästhetisierung der Politik dürfte
die sachliche Beschäftigung mit diesen Filmen aber kaum ausreichen.
Bernd Kleinhans: Ein Volk, ein Reich, ein Kino. Lichtspiel
in der braunen Provinz, Köln: PappyRossa 2003, 229 S., € 14,95
erschienen in: Medienwissenschaft Nr. 1/2004