Ingo Elbe

„das Böse, das von Niemanden begangen wurde“. Hannah Arendts Konzept der „Herrschaft des Niemand“

Hannah Arendt stutzt. Sie sitzt im Jerusalemer Gerichtssaal und sieht den Mann, der gerade in den Glaskasten geführt wird – einen unscheinbaren, schmächtigen, behornbrillten Mann mit leicht zerzaustem, spärlichem Haar. Dieser Mann soll für die Ermordung von Millionen Juden mitverantwortlich sein? Hier erscheint kein Monster, sondern ein Spießer, ja ein Niemand – „ein Gespenst, das noch dazu Schnupfen hat und gleichsam von Minute zu Minute in seinem Glaskasten an Substantialität verliert.“ (BJ, 471) Arendt ist irritiert und hat offenbar eine Erfahrung gemacht, denn man sieht es ihr am Gesicht an, dass Ihre Erwartungen enttäuscht wurden. Soweit eine Szene in Margarete von Trottas Film Hannah Arendt.
Ich kann nicht beurteilen, ob es sich so zugetragen hat. Allerdings wäre es zumindest verwunderlich, wenn, wie auch Elisabeth Young-Bruehl meint, „[d]er ‚leibhaftige‘ Eichmann“ Arendt etwas Neues „gelehrt“ hätte. Es ist viel plausibler, anzunehmen, dass sie hier nur das sieht, was sie schon seit 20 Jahren zu wissen meint. Denn das in Eichmann in Jerusalem etablierte Täterkonzept findet sich schon im Bild der Täter des modernen Verwaltungsmassenmordes, das Arendt seit 1945 gezeichnet hat. Dieses Täterbild ist aufs Engste mit Arendts Moderne-Verständnis verbunden, speziell mit dem schillernden Konzept einer „Herrschaft des Niemand“ bzw. dem, was man ihre Depersonalisierungsdiagnose nennen kann.
Im Folgenden werde ich dieser Diagnose nachgehen und fragen, ob es Arendt gelingt, das Besondere der Täter der Shoah damit zu fassen. Dabei möchte ich vorab Umrisse von Arendts Modernebegriff skizzieren, in dem bereits die Arbeit, das Interesse, das Man und die große Zahl als Momente anonymer Herrschaft auftauchen.
Im zweiten Teil wird dann die Totalitarismustheorie einbezogen, in der die Herrschaft des Niemand in drei miteinander verbundenen Bedeutungen als Ursache der Massenverbrechen des 20. Jahrhunderts begriffen wird. 1. Bürokratische Herrschaft als übergesetzliche „Herrschaft des Niemand“, die 2. im Namen eines „Niemandsland[es] übermenschlicher Kräfte“ (E, 743) ausgeübt wird und 3. „das größte […] Böse“ bewirkt, „das von Niemanden begangen wurde, das heißt, von menschlichen Wesen, die sich weigern, Personen zu sein.“ (ÜB, 101). Die Idee der Niemandsherrschaft wird sich damit auch als Grundlage für die berühmte „Banalität des Bösen“ erweisen, die Arendt Eichmann attestiert.

zum Text:

(erweiterte Version des in Ingo Elbe, Paradigmen anonymer Herrschaft, Königshausen&Neumann 2015 erschienenen Textes)