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Autor: Ingo Elbe

Privateigentum – „tief im Wesen des Menschen“ begründet?

Entstehung und Kritik des liberalen Eigentumsbegriffs

Das Privateigentum ist das rechtliche Basisinstitut der kapitalistischen Gesellschaft. Eine begründete, d.h. rationale, Stellungnahme zu diesem Institut ist daher seit den Anfangstagen dieser Gesellschaft eine der zentralen Aufgaben sozialphilosophischen Denkens. Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen Eigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke (1632 – 1704). Hier leitet Locke das privatexklusive Eigentum an Sachgütern aus dem Selbsteigentum der Person und der Vermischung ihrer rechtspersonalen Substanz mit Naturgegenständen im Prozess der Arbeit ab. Privateigentum wird damit erstmals in der politischen Ideengeschichte systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen, die noch im Bürgerlichen Gesetzbuch nachwirkt. Im Seminar soll dieser Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen Konstellationen vorgestellt und einer Kritik unterzogen werden. Die Widersprüche des ökonomischen Liberalismus sollen dabei ebenso deutlich werden, wie die gemeinsamen – falschen - Grundlagen, die einige linke Eigentumstheorien mit ihrem liberalen Widerpart teilen.

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